Am 08.04.2022 hat die Bundesregierung erstmalig ein Maßnahmenpaket angekündigt, auf dessen Basis Unternehmen, welche von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine betroffen sind, staatliche Unterstützungen beantragen können. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung basiert auf dem befristeten Beihilferahmen der EU-Kommission vom 24.03.2022.
Im Rahmen unseres Webinars, das am 22.06.2022 erfolgte, haben wir gemeinsam mit der FinMatch AG zentrale Bestandteile des Maßnahmenpakets dargestellt.
Die FinMatch AG ist eine unabhängige Corporate Finance Plattform, welche auf die Strukturierung von Unternehmensfinanzierungen jeglicher Art, auch unter Einbezug von öffentlichen Fördermitteln und Zuschüssen, spezialisiert ist. Sie ist somit ein erster Ansprechpartner bei einer etwaigen Inanspruchnahme der kreditbasierten Instrumente des befristeten Unterstützungsrahmens.
Damit steht uns mit der FinMatch AG ein Ansprechpartner zur Verfügung, mit dem unter Beachtung der aktuellen staatlichen Maßnahmen Finanzierungen individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten umgesetzt werden können.
Konkret wurde im Webinar insbesondere auf folgende Maßnahmen der Bundesregierung und deren mögliche Inanspruchnahme eingegangen:
KfW-Kreditprogramm - UBR 2022
Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 bietet betroffenen Unternehmen im Zusammenhang mit den militärischen Aggressionen Russlands oder den daraus ergebenden wirtschaftlichen Sanktionen eine zinsgünstige Finanzierung. Im Webinar wurde im Detail dargestellt, welche Unternehmen im Sinne der KfW-Vorgaben antragsberechtigt und betroffen sind. Hierzu zählen unter anderem Umsatzrückgänge, Produktionsausfälle und gestiegene Energiekosten im Zusammenhang mit den Entwicklungen in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland.
Die zinsgünstigen Finanzierungsmittel können sowohl für Investitionen als auch Betriebsmittel eingesetzt werden.
Betroffene und antragsberechtigte Unternehmen können bis zu 100 Mio. EUR pro Unternehmensgruppe, maximal jedoch 15 % des durchschnittlichen Gesamtumsatzes oder 50 % der Energiekosten finanzieren.
Bei Kreditbeträgen über 25 Mio. EUR gelten zusätzlich 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme als Obergrenze. Ab diesem Volumen steht auch die KfW selbst als Konsortialpartner oder indirekt als Risikounterbeteiligung zur Verfügung.
In Abhängigkeit des Finanzierungsvolumens stehen verschiedene Antragsprozesse zur Verfügung. Die FinMatch AG begleitet interessierte Unternehmen während des gesamten Prozesses und gewährleistet eine förderkonforme und effiziente Antragstellung wie auch anschließende Umsetzung über geeignete Finanzierungspartner.
Kostenzuschuss für durch Preissteigerungen bei Strom und Erdgas besonders betroffenen Unternehmen
Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind, soll im Zeitraum zwischen Februar und September 2022 ein Kostenzuschuss gewährt werden. Die genaue Ausgestaltung des Programmes steht derzeit noch aus.
Eine Antragsberechtigung wird diesbezüglich dann gegeben sein, wenn das Unternehmen einer energie- und handelsintensiven Branche (etwa der Herstellung und Veredelung von Bekleidung, Teppichen und sonstigen Textilien, Gummiwaren, Metallwaren und Glas) angehört, oder von der EU als besonders betroffener Sektor definiert worden ist (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik)
Der für die Förderung maßgebliche Schaden berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Preis für Strom und Gas innerhalb des Förderzeitraumes und dem doppelten Durchschnittspreis im Geschäftsjahr 2021. Eine Förderung wird demnach nur für den Teil des Preisanstiegs gewährt, welcher das Niveau im Jahr 2021 um mehr als das Doppelte übersteigt.
Die letztendliche Förderung deckt lediglich einen Teil des maßgeblichen Schadens ab. Je nach Betroffenheit sind im Rahmen des Kostenzuschusses verschiedene Förderstufen vorgesehen.
Referenten der Veranstaltung waren:
- Marc Breitmaier + Yannick Neukamm (FinMatch AG)
- Patrick Huhn
- Henrik Steffan
Hinweis: Gerne lassen wir Ihnen ein Link zum Mitschnitt des Webinars zukommen. Senden Sie uns dazu bitte eine kurze Nachricht an s-veranstaltungen@ebnerstolz.de mit dem Betreff „Webinar-Mitschnitt Maßnahmenpaket der Bundesregierung“.