Die sich aus der Ukraine-Krise ergebenden Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse bzw. Lageberichte sind neben den materiell-inhaltlichen Fragen wesentlich von den relevanten Zeitpunkten, insbesondere dem Bilanzstichtag, der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, der Feststellung sowie der Auslösung des Konflikts, d. h. dem Einmarsch russischer Truppen in der Ukraine abhängig.
In Jahresabschlüssen mit einem Stichtag vor Kriegsbeginn beschränken sich die kriegsbedingten Anpassungen grundsätzlich auf die Berichtserstattungspflichten in Anhang und Lagebericht.
Fällt der Stichtag des Jahresabschlusses dagegen auf ein Datum nach dem Kriegsausbruch, wirkt sich dieser gegebenenfalls bereits auf die auszuweisenden Vermögensgegenstände und Schulden aus und ist daher auch in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu berücksichtigen.
Durch den Ukraine-Konflikt wird zudem deutlich, dass betroffene Energieversorgungsunternehmen ihr Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Zukunft anpassen und Maßnahmen implementieren sollten, um auf krisenbedingte Liquiditätsbelastungen reagieren zu können.
Ausführliche Erläuterungen zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen finden Sie in einem aktuellen Aufsatz von Bernhard Holz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ebner Stolz in Bonn in der Zeitschrift Versorgungswirtschaft 2022, Heft 4, S.101ff..