Die EU-Kommission gab am 29.10.2021 per Durchführungsverordnung (EU) 2021/1832 über das Amtsblatt der Europäischen Union bekannt, dass für das zolltarifliche Warenverzeichnis sowie für den gemeinsamen Zolltarif ab dem 01.01.2022 die von der Weltzollorganisation (WZO) beschlossene Neufassung des Harmonisierten Systems (HS) zu berücksichtigen ist. Änderungen auf der sechsstelligen HS-Ebene sind entsprechend auch für den Achtsteller der Kombinierten Nomenklatur (KN) relevant.
Neben den jährlichen Anpassungen der KN-Codenummern, welche die gültigen Zollsätze zur Einfuhr in die EU abbilden, werden von der WZO alle fünf Jahre die international gültigen sechsstelligen Warentarifnummern der HS Nomenklatur angepasst.
Auf den Anpassungen des HS basierend, werden zahlreiche neue Unterpositionen eingeführt, alte Unterpositionen gestrichen und zusätzliche Textänderungen vorgenommen (Korrelationstabelle der WCO). Auf EU-Ebene werden diese Überarbeitungen übernommen und in bestimmten Bereichen separat angepasst, u. a. beispielsweise bei neuartigen Tabakerzeugnissen.
Aufgrund dieser vielschichtigen Änderungen wird der Anpassungsaufwand für Unternehmen weitreichendere Folgen haben als die jährlichen Anpassungen der KN. Entsprechend werden bislang erteilte verbindliche Zolltarifauskünfte zum 01.01.2022 ab Bekanntgabe an die Inhaber von betroffenen verbindlichen Zolltarifauskünften ungültig werden und müssen eventuell neu beantragt werden.
Hinweis: Betroffenen Unternehmen ist daher zu empfehlen, die Änderungen des HS und die Auswirkungen bis zum Inkrafttreten zu prüfen, um notwendige Schritte einzuleiten.