Die Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt nach § 4 Nr. 2 UStG kann nach der Rechtsprechung des EuGH nicht nur Umsätze der letzten Handelsstufe, sondern auch vorausgehende Umsätze umfassen. Zwar konkretisierte die Finanzverwaltung abermals ihre Anweisungen zur Anwendung dieser Rechtsauffassung. Jedoch bleiben noch einige Fragen offen.
Eine fehlerhafte Anwendung der Steuerbefreiung kann bei Zulieferern und Leistenden auf Vorstufen zur Nacherhebung von Umsatzsteuer, ggf. zuzüglich Zinsen, durch die Finanzverwaltung führen. Für leistungsempfangende Unternehmer besteht das Risiko einer Rückforderung von geltend gemachter Vorsteuer, ggf. ebenfalls zuzüglich Zinsen. Für betroffene Unternehmen ist es somit besonders wichtig, diese Steuerbefreiung in der Praxis richtig anzuwenden.
Zudem werden zollrechtliche Themen relevant, wenn Seeschiffe beliefert werden bzw. auf diesen befindliche Vorräte in das Zollgebiet der EU gelangen. Nur wenn die zollrechtlichen Regelungen eingehalten werden, können solche Warenbewegungen im Ergebnis ohne Zollbelastung für den Schiffsbetreiber erfolgen.
In unserem Webinar erläutern wir den praxisgerechten Umgang mit den Neuerungen zur Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und beleuchten zusammen mit Kollegen aus unserem Zollbereich die zollrechtlichen Aspekte der Belieferung und Bevorratung von Seeschiffen.
Inhalte des Webinars
- Gegenüberstellung der alten und neuen Rechtslage zur Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt
- Praxisfälle zur neuen Rechtslage
- Zollrechtliche Aspekte der Belieferung von Seeschiffen und Schiffsbevorratung
- Fragen und Antworten
Ab sofort können Sie sich über folgenden Link für das Webinar registrieren.
Anschließend werden Ihnen die Zugangsdaten automatisch zugesandt.