Auch mehr als fünf Jahre nach Einführung der umsatzsteuerlichen Regelungen zur Behandlung von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen bestehen im Detail zahlreiche offene Anwendungsfragen, die eine rechtssichere Beurteilung oftmals erschweren. Rechtsprechung zur Neuregelung liegt bisher fast nicht vor.
EuGH zur Umsatzsteuer bei Gutscheinen
Weitere Ausgaben
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Fit für den Jahreswechsel 2024/2025 - steuerliche Handlungsmöglichkeiten
Derzeit befinden sich noch einige Steuergesetze im Gesetzgebungsverfahren, die - sofern sie final beschlossen werden - zu zahlreichen steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2024/2025 führen werden. Für Unternehmen bedeutet dies, etwaigen sich daraus ergebenden Handlungsbedarf oder auch Handlungsoptionen zu erkennen und ggf. noch vor dem Jahreswechsel umzusetzen. Einige Überlegungen zu Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten haben wir für Sie in der vorliegenden Broschüre zusammengetragen, die aber keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit erheben können und sollen.
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Vorsteuerabzug bei Lieferung von Mieterstrom
Die Lieferung von Strom, den ein Wohnraumvermieter über eine PV-Anlage erzeugt und an seine Mieter entgeltlich abgibt, stellt laut BFH eine selbständige umsatzsteuerpflichtige Lieferung dar und berechtigt damit zum Vorsteuerabzug.
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BFH zur Rechnungsberichtigung bei innergemeinschaftlichem Dreiecksgeschäft
Dem EuGH folgend versagt nun auch der BFH die Rückwirkung einer entsprechenden nachträglichen Rechnungskorrektur bei Anwendung der Vereinfachungsregelung des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts, so dass in den Jahren der Lieferung die Voraussetzungen des § 3d Satz 2 UStG (noch) vorliegen.
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EuGH bestätigt die Nichtsteuerbarkeit der Innenumsätze
Der EuGH bestätigt mit Urteil vom 11.07.2024 in der Rs. C-184/23 (Finanzamt T gegen S) die Nichtsteuerbarkeit der Innenumsätze, obgleich der V. Senat des BFH sich in seinem Vorlagebeschluss tendenziell für eine Steuerbarkeit der Innenumsätze ausgesprochen hatte.
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Umsatzsteuerliche Organschaft; Generalanwalt bestätigt Nichtsteuerbarkeit
Der Generalanwalt bestätigt in seinem Schlussantrag vom 16.05.2024 in der Rs. C-184/23 (Finanzamt T gegen S) die Nichtsteuerbarkeit der Innenumsätze in einer umsatzsteuerlichen Organschaft, obgleich der V. Senat des BFH sich in seinem Vorlagebeschluss tendenziell für eine Steuerbarkeit der Innenumsätze ausgesprochen hatte.