Bitcoin: Umsatzsteuerlich gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt
Der Handel mit Bitcoin hat in letzter Zeit einen rasanten Aufschwung erlebt. Die Finanzverwaltung hat sich deshalb nun veranlasst gesehen, auf die umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen, die sich auf Bitcoin oder andere virtuelle Währungen beziehen, mit Schreiben vom 27.2.2018 einzugehen.
Ob der Handel mit Bitcoin umsatzsteuerlich relevant ist und ob die Erkenntnisse der Finanzverwaltung sich auch auf andere virtuelle Währungen übertragen lassen, lesen Sie in unserem aktuellen Umsatzsteuer Impuls.
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