Deutschland plant die Einführung einer Umsatzsteuerhaftung für Betreiber von Online-Plattformen.
Die Finanzminister der Bundesländer haben auf ihrer Jahrestagung am 25.5.2018 den Entwurf einer Haftungsregelung für Betreiber von elektronischen Marktplätzen, wie bspw. Amazon und Ebay, beschlossen. Ein entsprechender Vorschlag ist auch in dem am 15.5.2018 durch das Bundesfinanzministerium vorgelegten Diskussionsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2018 enthalten.
Die Regelung soll bereits ab 1.1.2019 in Kraft treten. Deutschland würde damit einer EU-weiten Neuregelung, die ab 1.1.2021 entsprechende Marktplätze in fiktive Lieferketten einbezieht, mit einer Übergangsregelung vorgreifen.
Was konkret geplant ist, lesen Sie in diesem Umsatzsteuer Impuls.
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