Keine Unternehmereigenschaft von Aufsichtsräten?
Der BFH entschied vor dem Hintergrund der jüngsten EuGH-Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 13.6.2019, Rs. C-420/18, IO), dass ein Aufsichtsratsmitglied, das für seine Tätigkeit eine Festvergütung erhält, nicht als Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne selbständig tätig ist (BFH-Urteil vom 27.11.2019, Az. V R 23/19 (V R 62/17)). Zudem enthält die Entscheidung interessante Aspekte zur Anwendbarkeit des § 14c UStG bei Abrechnung mittels Gutschrift gegenüber Nichtunternehmern. Welche umsatzsteuerlichen Folgen diese geänderte Rechtsauffassung hat und auf welche Fälle diese anzuwenden ist, erläutern wir Ihnen in unserem Newsletter.
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