BFH stützt Bauträger bei der Rückforderung von Umsatzsteuer
Der Bundesfinanzhof klärte jüngst die Frage, unter welchen Voraussetzungen Bauträger in Altfällen die Erstattung der zu Unrecht abgeführten Umsatzsteuer auf von ihnen bezogene Bauleistungen einfordern können. Die Finanzverwaltung stellte hier hohe Anforderungen, die oftmals dazu führten, dass Erstattungsanträge noch nicht oder nicht vollständig verbeschieden wurden. Dieser Praxis der Finanzverwaltung dürfte der BFH mit seinem Urteil vom 27.9.2018 (Az. V R 49/17) nun ein Ende bereiten.
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