Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Folgen des Brexit
Das britische Parlament hat am 22.1.2020 dem Brexit-Gesetz endgültig zugestimmt. Damit steht fest: Großbritannien wird am 31. Januar 2020 die EU auf Basis des noch Ende letzten Jahres vereinbarten Austrittsabkommens verlassen. In diesem Austrittsabkommen ist vorgesehen, dass das Unionsrecht in Großbritannien bis zum Ende eines Übergangszeitraums weiterhin zur Anwendung kommt. Was daraus umsatzsteuerlich und zollrechtlich zu schlussfolgern ist, lesen Sie in unserem aktuellen Umsatzsteuer Impuls.
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