EuGH: Neuer Leistungsort bei Dienstwagenüberlassung an das Personal
Laut EuGH liegt bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz an einen Arbeitnehmer zur Privatnutzung kein Entgelt und somit keine entgeltliche Leistung des Unternehmers an seinen Arbeitnehmer vor, wenn dieser für die Nutzung weder eine Vergütung zahlt noch auf Vorteile verzichtet. Ob unter Berücksichtigung dieser Entscheidung die deutsche Finanzverwaltung an ihrer bisherigen Praxis festhalten kann, ist offen. Fest steht aber, dass die Versteuerung des geldwerten Vorteils allein für die Annahme einer entgeltlichen Pkw-Überlassung nicht mehr ausreichend sein wird.
Welche praktischen Folgen sich aus dieser Rechtsprechung ergeben und inwieweit Handlungsbedarf bestehen könnte, lesen Sie in unserem Umsatzsteuer-Impuls.