Umfangreiche Änderungen des EU-MwSt-Systems für den E-Commerce
Am 5.12.2017 haben die EU-Finanzminister Regelungen zur künftigen Mehrwertbesteuerung im Bereich des E-Commerce beschlossen. Neben Vereinfachungen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen stehen insb. Maßnahmen im Fokus, mit denen Mehrwertsteuereinbußen der Mitgliedsstaaten bei Online-Umsätzen verhindert werden sollen. Konkret geht es u.a. um die Einführung einer einheitlichen Umsatzschwelle für Erbringer elektronischer Dienstleistungen (Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- oder elektronischen Dienstleistungen) und Versandhändler sowie die Ausweitung des derzeit lediglich für elektronische Dienstleistungen bestehenden MOSS-Verfahrens (Mini-One-Stop-Shop) auf den Versandhandel.
Die EU-Mitgliedstaaten haben dazu Regelungen in ihr nationales Recht aufzunehmen, die teilweise zum 1.1.2019 und teilweise zum 1.1.2021 anzuwenden sein werden.
Lesen Sie mehr zu den Plänen und inwieweit sich daraus für Sie Handlungsbedarf ergeben könnte in unserem Umsatzsteuer Impuls.
Hinweis: Wollen Sie diese Informationen immer exklusiv als eine(r) der Ersten erhalten? Melden Sie sich gerne hier zu unseren Newslettern an.