deen

Steuerberatung

EuGH hebelt Aufteilungsgebot bei mitvermieteten Betriebsvorrichtungen aus

Nach Auf­fas­sung des EuGH (Ur­teil vom 04.05.2023, Rs. C-516/21, Y/FA X, DStR 2023, S. 1076) hat bei der Ver­mie­tung ei­nes Grundstücks nebst Be­triebs­vor­rich­tun­gen die Ein­heit­lich­keit Vor­rang vor dem Auf­tei­lungs­ge­bot. Der BFH hat nun zu ent­schei­den, ob eine ein­heit­li­che Leis­tung vor­liegt und wel­che Leis­tung die­ser als Haupt­leis­tung das Gepräge gibt.

Seite von
nach oben