Der EuGH hat in seinem aktuellen Urteil vom 03.06.2021 (Rs. C-931/19 - Titanium) die Frage verneint, ob eine in einem Mitgliedstaat vermietete Immobilie eine feste Niederlassung im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie darstellt, wenn der Immobilieneigentümer nicht über eigenes Personal für die Leistungsbewirkung im Zusammenhang mit der Vermietung verfügt.
Die Entscheidung kann erhebliche Auswirkungen für ausländische Unternehmer mit Immobilien in Deutschland, aber auch deren Grundstücksmieter haben. Zudem sollten Betreiber von personalarmen Anlagen, etwa Windkraftanlagen oder IT-Serveranlagen genau prüfen, ob sie noch Betriebsstätten unterhalten.
In unserem aktuellen Umsatzsteuer Impuls treffen wir eine erste Einschätzung zu den praktischen Auswirkungen dieses EuGH-Urteils.