Vorteile aus EuGH-Urteilen kennen und richtig einsetzen
Der Europäische Gerichtshof ist erwartungsgemäß weiterhin aktiv im Bereich umsatzsteuerlicher Entscheidungen. Er befasste sich kürzlich mit der Frage, zu welchem Zeitpunkt der Vorsteuerabzug zu berücksichtigen ist, wenn eine Rechnung berichtigt und darin erstmalig Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Weiter prüfte er, ob es rechtens ist eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorzunehmen, wenn eine Immobilie seit zwei Jahren leer steht. Im Streitfall schloss die portugiesische Finanzverwaltung daraus, dass eine Erzielung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze nicht mehr beabsichtigt war.
Hinweise zu diesen Entscheidungen finden Sie in unserer aktualisierten Übersicht mit Links zu weiterführenden Informationen.
Interessant - und in der Übersicht entsprechend vermerkt - ist zudem, dass sich der Bundesfinanzhof voll und ganz der Rechtsauffassung des EuGH zur Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung von Pharmarabatten angeschlossen hat.
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