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Steuerberatung

FAQ zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen

Im Zuge des Jah­res­steu­er­ge­set­zes 2022 wurde ein neuer Um­satz­steu­er­satz von 0 % für be­stimmte Umsätze im Zu­sam­men­hang mit Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen ein­geführt. Hierzu hatte das Bun­des­mi­nis­te­rium der Fi­nan­zen (BMF) be­reits mit einem Schrei­ben Stel­lung ge­nom­men und den Um­satz­steu­er­an­wen­dungs­er­lass (UStAE) ent­spre­chend geändert. Nun be­ant­wor­tet die Fi­nanz­ver­wal­tung in einem FAQ wei­tere Fra­gen zur um­satz­steu­er­li­chen Be­hand­lung von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen.

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