In unserer Veranstaltung Umsatzsteuer-Impuls für Gesundheitseinrichtungen werden Impulse zur Ermittlung der korrekten Umsatzsteuersätze, sowie Einblicke in die aktuelle Rechtssprechung des EuGH, des BFH und der Finanzgerichte gegeben. Weitere Themen entnehmen Sie dem Veranstaltungsflyer.
Der Schwerpunkt unserer Veranstaltung liegt auf der Ermittlung der korrekten Umsatzsteuersätze. Diese sind schlicht weg Berechnungsfaktoren zur Ermittlung der Steuer. Relevant ist die Ermittlung des korrekten Steuersatzes aber nicht nur bei steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen. Eine immer größere Bedeutung kommt dem Steuersatz bei Eingangsumsätzen zu, die im Rahmen des Reverse Charge Verfahrens z. B. bei Bezug von Dienstlei- stungen aus dem Ausland und bei Lieferungen aus dem EU-Ausland als innergemeinschaftlicher Erwerb der deutschen Umsatzbesteuerung unterliegen und in der Regel mangels Vorsteuerabzugsberechtigung aufwandsseitig zu einer Definitivbelastung bei der Gesundheitseinrichtung führen.
Da niemand mehr Steuern zahlen möchte als unbedingt erforderlich, ist die ständige Gratwanderung zwischen ordnungsmäßiger Erfüllung der steuerlichen Pflichten (richtiger Steuersatz) und Steueroptimierung (möglichst niedriger Steuersatz) eine große Herausforderung. Wir zeigen Ihnen den Weg zur Findung des richtigen Steuersatzes auf.
Darüber hinaus darf aber auch die aktuelle Rechtssprechung des EuGH, des BFH und der Finanzgerichte sowie die nationale Gesetzgebung, auf die die Finanzverwaltung in immer kürzeren Abständen durch Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses reagieren muss, nicht aus den Augen verloren werden. Auch hier geben wir die erforderlichen Impulse, u. a. zu aktuellen Themen wie der Umsatzbesteuerung von Begleitpersonen oder dem Vorsteuerabzug aus dem Betrieb von Blockheizkraftwerken, an Sie weiter. Auch auf „Dauerbrenner“-Themen wie die mögliche Rückwirkung beim Vorsteuerabzug und die Umsatzbesteuerung von Privatkliniken werden wir eingehen.
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 120,00 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.