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Umsatzsteuer-Impuls für Gesundheitseinrichtungen

IM­PULS, ein phy­si­ka­li­scher Aus­druck für „Masse in Be­we­gung“. IM­PULS be­deu­tet aber auch An­re­gung oder An­stoß. Ent­spre­chend ist es bei der UM­SATZ­STEUER. Es han­delt sich um tagtägli­che streit­anfällige Mas­se­vorgänge, ge­paart mit dy­na­mi­schen Verände­run­gen und Be­we­gun­gen. Diese ständig auf dem Ra­dar zu ha­ben, ist für Kran­kenhäuser und Ge­sund­heits­ein­rich­tun­gen na­hezu unmöglich – aber un­ab­ding­bar. Da­mit Sie im­mer am Puls der Zeit blei­ben, ge­ben wir Ih­nen mit un­se­rem UM­SATZ­STEUER-WORK­SHOP die rich­ti­gen Im­pulse – und da­mit die für Sie er­for­der­li­chen An­re­gun­gen oder Anstöße.

Mit un­se­rem UM­SATZ­STEUER-IM­PULS in­for­mie­ren wir Sie über die maßgeb­li­chen Ände­run­gen im Be­reich der Um­satz­steuer. Wir ge­ben Ih­nen darüber hin­aus wert­volle An­re­gun­gen für eine ent­spre­chende Um­set­zung in der Pra­xis und war­nen vor even­tu­el­len Fall­stri­cken. Auch Ihre in­di­vi­du­el­len Fra­gen und die Möglich­keit zur Dis­kus­sion kom­men nicht zu kurz. Dazu su­chen wir den Dia­log mit Ih­nen in bewähr­ten Work­shops mit be­grenz­ter Teil­neh­mer­zahl.

Die Teil­nah­me­gebühr beträgt EUR 90,00 zuzüglich 19 % Um­satz­steuer.

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