deen

Steuerberatung

Umsatzsteuer Impuls - Grenzüberschreitende Beförderungsleistungen - Ende der Übergangsfrist

Bei grenzüber­schrei­ten­den Beförde­rungs­leis­tun­gen ins Dritt­land wird die Um­satz­steu­er­be­frei­ung nur mehr für Leis­tun­gen der Haupt­frachtführer, nicht aber der Un­ter­frachtführer gewährt. Eine dazu von der Fi­nanz­ver­wal­tung ein­geräumte Überg­angs­frist läuft zum Jah­res­ende aus.

Seite von
nach oben