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Steuerberatung

Umsatzsteuer Impuls - Onlinehandel

Be­trei­ber von On­line-Platt­for­men haf­ten für Um­satz­steuer

Be­trei­ber ei­ner On­line-Platt­form haf­ten für nicht ent­rich­tete Um­satz­steuer aus Lie­fe­run­gen ei­nes Un­ter­neh­mers, die auf der be­reit­ge­stell­ten Platt­form recht­lich begründet wur­den. Kon­kret greift die Haf­tung im Falle von Un­ter­neh­mern aus Dritt­staa­ten be­reits ab 1.3.2019, im Falle von Un­ter­neh­mern aus dem EU-/EWR-Raum ab 1.10.2019.

Die Haf­tung kann al­ler­dings ver­mie­den wer­den, wenn von den Un­ter­neh­mern Be­schei­ni­gun­gen des Fi­nanz­amts vor­ge­legt wer­den. Die Platt­form-Be­trei­bern for­dern des­halb der­zeit diese Be­schei­ni­gun­gen ein. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium hat dazu be­reits Vor­druck­mus­ter be­reit­ge­stellt und ist auf die neue Haf­tung und die zu­dem ein­geführ­ten Auf­zeich­nungs­pflich­ten in einem Schrei­ben vom 28.1.2019 ein­ge­gan­gen.

Un­ter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen dem Platt­form-Be­trei­ber eine Ent­haf­tung ge­lingt und ins­be­son­dere was auf im Aus­land ansässige Un­ter­neh­mer zu­kommt, die über On­line-Platt­for­men ihre Lie­fe­run­gen ausführen und von de­nen nun eine Be­schei­ni­gung ein­ge­for­dert wird, le­sen Sie in un­se­rem Um­satz­steuer Im­puls.

Hin­weis: Wol­len Sie diese In­for­ma­tio­nen im­mer ex­klu­siv als eine(r) der Ers­ten er­hal­ten? Mel­den Sie sich gerne hier zu un­se­ren News­let­tern an.

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