Betreiber von Online-Plattformen haften für Umsatzsteuer
Betreiber einer Online-Plattform haften für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus Lieferungen eines Unternehmers, die auf der bereitgestellten Plattform rechtlich begründet wurden. Konkret greift die Haftung im Falle von Unternehmern aus Drittstaaten bereits ab 1.3.2019, im Falle von Unternehmern aus dem EU-/EWR-Raum ab 1.10.2019.
Die Haftung kann allerdings vermieden werden, wenn von den Unternehmern Bescheinigungen des Finanzamts vorgelegt werden. Die Plattform-Betreibern fordern deshalb derzeit diese Bescheinigungen ein. Das Bundesfinanzministerium hat dazu bereits Vordruckmuster bereitgestellt und ist auf die neue Haftung und die zudem eingeführten Aufzeichnungspflichten in einem Schreiben vom 28.1.2019 eingegangen.
Unter welchen Voraussetzungen dem Plattform-Betreiber eine Enthaftung gelingt und insbesondere was auf im Ausland ansässige Unternehmer zukommt, die über Online-Plattformen ihre Lieferungen ausführen und von denen nun eine Bescheinigung eingefordert wird, lesen Sie in unserem Umsatzsteuer Impuls.
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