Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Quick Fixes ab dem 1.1.2020
Mit den auf EU-Ebene beschlossenen sog. Quick Fixes soll das Mehrwertsteuersystem in der EU reformiert werden, um es einfacher und weniger missbrauchsanfällig zu machen. Die erforderliche Umsetzung der Quick Fixes in nationales Recht befindet sich in vollem Gange. Neue Regelungen werden aller Voraussicht nach ab 1.1.2020 zu beachten sein. Was die Umsetzung der Quick Fixes in deutsches Recht konkret bewirkt, ob auch Sie und Ihr Unternehmen davon betroffen sind und inwieweit Handlungsbedarf besteht, erläutern wir Ihnen mit unserem aktuellen Umsatzsteuer Impuls.
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