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Umsatzsteuer Impuls - Reiseleistungen

Mar­gen­be­steue­rung auch im B2B-Be­reich

Das Bun­des­mi­nis­te­rium der Fi­nan­zen wird ak­tiv und rea­giert auf eine Ent­schei­dung des Eu­ropäischen Ge­richts­hofs aus 2018. So ur­teilte das Ge­richt, dass die im Um­satz­steu­er­ge­setz vor­ge­se­hene auf den B2C-Be­reich be­schränkte An­wen­dung der sog. Mar­gen­be­steue­rung bei Rei­se­leis­tun­gen ge­gen die EU-recht­li­chen Vor­ga­ben verstößt. Der Bun­des­fi­nanz­hof hatte des­halb be­reits im Vor­feld Un­ter­neh­mern ge­stat­tet, die Mar­gen­be­steue­rung bei Rei­se­leis­tun­gen auch im B2B-Be­reich an­zu­wen­den. Nun soll eine Ände­rung des Um­satz­steu­er­ge­set­zes er­fol­gen. Das BMF legte dazu An­fang Mai 2019 einen ent­spre­chen­den Ent­wurf vor.

Die ge­plante Ände­rung hat weit­rei­chende um­satz­steu­er­li­che Fol­gen – nicht nur für Un­ter­neh­mer, die im Rah­men ih­res Ge­schäfts­zwecks Rei­se­leis­tun­gen an­bie­ten. Er­fasst wer­den viel­mehr auch Un­ter­neh­mer, die z. B. in­ner­halb des Kon­zerns die Or­ga­ni­sa­tion von Rei­se­leis­tun­gen er­brin­gen. Da­mit kann letzt­lich je­der Un­ter­neh­mer von der Ände­rung be­trof­fen sein.

Was kon­kret ge­plant ist und wel­che um­satz­steu­er­li­chen Fol­gen dar­aus re­sul­tie­ren, le­sen Sie in un­se­rem ak­tu­el­len Um­satz­steuer Im­puls.

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