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Steuerberatung

Umsatzsteuer Impuls - Schiff- und Luftfahrt

BMF zur Um­satz­steu­er­be­frei­ung für Vor­umsätze der See­schiff- und Luft­fahrt

Der Eu­ropäische Ge­richts­hof ent­schied in 2017, dass nicht nur Umsätze für die See­schiff­fahrt auf der letz­ten Han­dels­stufe, son­dern auch vor­an­ge­hende Umsätze von der Um­satz­steuer be­freit sein können. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium wies dar­auf­hin noch in 2017 die Fi­nanz­ver­wal­tung an, stets dann von steu­er­freien Umsätzen aus­zu­ge­hen, wenn die begüns­tigte Ver­wen­dung für den Be­darf ei­nes See­schif­fes im Zeit­punkt der Leis­tungs­er­brin­gung be­reits fest­steht und nicht erst durch be­son­dere Kon­troll- und Über­wa­chungs­me­cha­nis­men nach­voll­zieh­bar wird. In der Pra­xis blie­ben da­durch je­doch noch viele Fra­gen of­fen. Des­halb nahm nun das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium noch wei­tere Kon­kre­ti­sie­run­gen mit einem Schrei­ben vom 5.9.2018 vor.

In­wie­weit da­durch Klärung er­zielt wer­den konnte und wel­che prak­ti­schen Fol­gen diese Ver­laut­ba­rung der Fi­nanz­ver­wal­tung hat, erläutern wir Ih­nen mit un­se­rem bei­gefügten Um­satz­steuer Im­puls.

Hin­weis: Wol­len Sie diese In­for­ma­tio­nen im­mer ex­klu­siv als eine(r) der Ers­ten er­hal­ten? Mel­den Sie sich gerne hier zu un­se­ren News­let­tern an.

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