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Steuerberatung

Umsatzsteuer Impuls - Seeschiff

Ver­schie­bung des Zeit­punkts des "Vor­han­den­seins" ei­nes See­schiffs

Die Um­satz­steu­er­be­frei­ung der Umsätze für die See­schiff­fahrt ist da­von abhängig, dass das See­schiff im um­satz­steu­er­li­chen Sinne „vor­han­den“ ist. Die Fi­nanz­ver­wal­tung geht laut einem ak­tu­el­len Schrei­ben nun von einem späte­ren Zeit­punkt aus, was ins­be­son­dere für Zu­lie­fe­rer und Sub­un­ter­neh­mer von Werf­ten im Fall des Schiffs­neu­baus zu einem Weg­fall der Um­satz­steu­er­be­frei­ung führen dürfte.

Wel­che um­satz­steu­er­li­chen Fol­gen dar­aus zu zie­hen sind und wo Hand­lungs­be­darf be­steht, le­sen Sie in un­se­rem ak­tu­el­len Um­satz­steuer Im­puls.

Hin­weis: Wol­len Sie diese In­for­ma­tio­nen im­mer ex­klu­siv als eine(r) der Ers­ten er­hal­ten? Mel­den Sie sich gerne hier zu un­se­ren News­let­tern an.

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