Verschiebung des Zeitpunkts des "Vorhandenseins" eines Seeschiffs
Die Umsatzsteuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt ist davon abhängig, dass das Seeschiff im umsatzsteuerlichen Sinne „vorhanden“ ist. Die Finanzverwaltung geht laut einem aktuellen Schreiben nun von einem späteren Zeitpunkt aus, was insbesondere für Zulieferer und Subunternehmer von Werften im Fall des Schiffsneubaus zu einem Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung führen dürfte.
Welche umsatzsteuerlichen Folgen daraus zu ziehen sind und wo Handlungsbedarf besteht, lesen Sie in unserem aktuellen Umsatzsteuer Impuls.
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