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Steuerberatung

Umsatzsteuer Impuls - Seeschifffahrt

Um­satz­steu­er­be­frei­ung der Umsätze für die See­schiff­fahrt

Be­stimmte Umsätze für die See­schiff­fahrt so­wie die Luft­fahrt sind nach § 4 Nr. 2 UStG um­satz­steu­er­frei. Die nie­dersäch­si­sche Fi­nanz­ver­wal­tung hat im Nach­gang zu den BMF-Schrei­ben vom 5.9.2018 und vom 18.6.2019 mit der erst jetzt veröff­ent­lich­ten Verfügung des Lan­des­am­tes für Steu­ern Nie­der­sach­sen vom 12.12.2019 ein­zelne, für die Pra­xis be­deu­tende Punkte zu die­ser Steu­er­be­frei­ung klar­ge­stellt.

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