Umsatzsteuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt
Bestimmte Umsätze für die Seeschifffahrt sowie die Luftfahrt sind nach § 4 Nr. 2 UStG umsatzsteuerfrei. Die niedersächsische Finanzverwaltung hat im Nachgang zu den BMF-Schreiben vom 5.9.2018 und vom 18.6.2019 mit der erst jetzt veröffentlichten Verfügung des Landesamtes für Steuern Niedersachsen vom 12.12.2019 einzelne, für die Praxis bedeutende Punkte zu dieser Steuerbefreiung klargestellt.
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