Erstes Entgegenkommen der Finanzverwaltung
Zu den zeitlich befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 vorgesehenen Umsatzsteuersatzänderungen legte das BMF bereits am 15.6.2020 den Entwurf eines Anwendungsschreibens vor. Am 23.6.2020 wurde ein überarbeiteter Entwurf veröffentlicht, der ein erstes Entgegenkommen der Finanzverwaltung zeigt.
Darin ist insb. die Einführung einer zeitlich bis zum 31.7.2020 befristeten Nichtbeanstandungsregelung bei einem zu hohen Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette vorgesehen.
Mehr zu dem Entwurfsschreiben vom 23.6.2020 lesen Sie in unserer Kurzinformation.