Umsatzsteuervoranmeldungen - Anpassungsbedarf durch neuen Vordruck!
Mit BMF-Schreiben vom 22.12.2020 hat die Finanzverwaltung die neuen Vordrucke für die Umsatzsteuervoranmeldung und -jahreserklärung 2021 vorgestellt. Neben den üblichen formellen Änderungen und Anpassungen aufgrund der ab 1.7.2021 geltenden Änderungen im Zusammenhang mit Fernverkäufen und auf elektronischem Weg erbrachten Leistungen, enthalten die Vordrucke eine wichtige Neuerung, die viele Unternehmen betreffen wird.
Lesen Sie in dieser Ausgabe des Umsatzsteuer-Impuls mehr zu den sich daraus ergebenden neuen Meldepflichten von Entgeltminderungen und (erste) Empfehlungen für die praktische Umsetzung.