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Steuerberatung

Umsatzsteuer Impuls - Vorsteuerabzug bei Bezug von Leistungen von einem „Ist-Versteuerer“

Der EuGH kam in ei­ner ak­tu­el­len Ent­schei­dung zu dem Er­geb­nis, dass für Leis­tun­gen von sog. Ist-Ver­steu­er­ern, bei de­nen die Um­satz­steuer re­gelmäßig im Zeit­punkt des Zu­flus­ses des Ent­gelts ent­steht, ent­ge­gen der der­zeit gel­ten­den deut­schen Rechts­lage auch beim Leis­tungs­empfänger das Recht auf Vor­steu­er­ab­zug erst mit Zah­lung des Ent­gelts ent­steht. Dies hat Aus­wir­kun­gen für alle Un­ter­neh­mer, die Leis­tun­gen von sog. Ist-Ver­steu­er­ern be­zie­hen.

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