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Umsatzsteuer-Impuls für Gesundheitseinrichtungen

IM­PULS, ein phy­si­ka­li­scher Aus­druck für „Masse in Be­we­gung“. IM­PULS be­deu­tet aber auch An­re­gung oder An­stoß. Ent­spre­chend ist es bei der UM­SATZ­STEUER. Es han­delt sich um tagtägli­che streit­anfällige Mas­se­vorgänge, ge­paart mit dy­na­mi­schen Verände­run­gen und Be­we­gun­gen. Diese ständig auf dem Ra­dar zu ha­ben, ist für Kran­kenhäuser und Ge­sund­heits­ein­rich­tun­gen na­hezu unmöglich – aber un­ab­ding­bar. Da­mit Sie im­mer am Puls der Zeit blei­ben, ge­ben wir Ih­nen mit un­se­rem UM­SATZ­STEUER-WORK­SHOP die rich­ti­gen Im­pulse – und da­mit die für Sie er­for­der­li­chen An­re­gun­gen oder Anstöße.

Mit un­se­rem UM­SATZ­STEUER-IM­PULS in­for­mie­ren wir Sie über die maßgeb­li­chen Ände­run­gen im Be­reich der Um­satz­steuer. Wir ge­ben Ih­nen darüber hin­aus wert­volle An­re­gun­gen für eine ent­spre­chende Um­set­zung in der Pra­xis und war­nen vor even­tu­el­len Fall­stri­cken. Auch Ihre in­di­vi­du­el­len Fra­gen und die Möglich­keit zur Dis­kus­sion kom­men nicht zu kurz. Dazu su­chen wir den Dia­log mit Ih­nen in bewähr­ten Work­shops mit be­grenz­ter Teil­neh­mer­zahl.

Schwer­punk­the­men un­se­rer Work­shops sind aus­gewählte Ein­zel­fra­gen im Zu­sam­men­hang mit dem Vor­steu­er­ab­zug der steu­er­pflich­ti­gen Umsätze in Ein­rich­tun­gen des Ge­sund­heits­we­sens, spe­zi­ell in Kran­kenhäusern, Uni­kli­ni­ken, Re­ha­ein­rich­tun­gen und MVZs. Ins­be­son­dere wer­den wir da­bei auf die Möglich­kei­ten der Vor­steu­er­op­ti­mie­rung ein­ge­hen. Wir ge­ben Ih­nen Hin­weise zu den an­zu­wen­den­den Auf­tei­lungsmaßstäben beim Vor­steu­er­ab­zug aus ge­mischt ge­nutz­ten Wirt­schaftsgütern, u. a. bei Gebäuden und aus all­ge­mei­nen Auf­wen­dun­gen. Da­ne­ben wer­den wir Ih­nen die Nut­zung der Vor­steu­er­kor­rek­tur­vor­schrift des § 15 a UStG in den Jah­ren nach der An­schaf­fung auf­zei­gen.

Darüber hin­aus darf aber auch die ak­tu­elle Recht­spre­chung des EuGH, des BFH und der Fi­nanz­ge­richte so­wie die na­tio­nale Ge­setz­ge­bung, auf wel­che die Fi­nanz­ver­wal­tung in im­mer kürze­ren Abständen durch An­pas­sung des Um­satz­steuer-An­wen­dungs­er­las­ses rea­gie­ren muss, nicht aus den Au­gen ver­lo­ren wer­den. Auch hier ge­ben wir die er­for­der­li­chen Im­pulse, u. a. zum Thema Be­steue­rung von Zy­to­sta­ti­ka­lie­fe­run­gen, an Sie wei­ter. Zum Schluss un­se­res Work­shops wer­den wir auf um­satz­steu­er­li­che Dau­er­bren­ner, wie z. B. die um­satz­steu­er­li­che Or­gan­schaft ein­ge­hen.

Die Teil­nah­me­gebühr beträgt EUR 90,00 zuzüglich 19 % Um­satz­steuer. In der Gebühr sind ne­ben ausführ­li­chen Un­ter­la­gen, Snacks und Getränke ent­hal­ten.

Nach Ein­gang Ih­rer An­mel­dung er­hal­ten Sie von uns eine Rech­nung.

Um den Work­shop für Sie so ef­fi­zi­ent wie möglich zu ge­stal­ten, ha­ben wir die Teil­neh­mer­zahl be­grenzt. An­mel­dun­gen können des­halb nur nach der Rei­hen­folge ih­res Ein­gangs berück­sich­tigt wer­den.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem Finanz- und Rechnungswesen und dem Controlling, die mit umsatzsteuerlichen Fragen betraut sind.

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