Für den Fall, dass Großbritannien ohne Vereinbarung aus der EU ausscheidet, hat das BMF am 8.4.2019 ein Schreiben herausgegeben. Darin werden die umsatzsteuerlichen Folgen des Ausscheidens beschrieben und erläutert, wie mit diesen umzugehen ist. Insbesondere für Lieferungen und sonstige Leistungen, die sich mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens überschneiden, finden sich in dem Schreiben wichtige Hinweise hinsichtlich der Dokumentation und Handhabung.
Auch das BZSt hat eine FAQ-Liste mit wichtigen Antworten auf Brexit-Fragestellungen veröffentlicht.
Hinweis
Derzeit bleibt abzuwarten, ob es Ende dieser Woche - also am 12.4.2019 - tatsächlich zu dem befürchteten harten Brexit kommen wird. Für Fragen, die sich im Zusammenhang mit den steuerlichen Folgen des Brexits ergeben, stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.