Auf die Umsatzsteuersatzsenkung, die auf Gas- und Wärmelieferungen über ein Erdgas- bzw. Wärmenetz im Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 anzuwenden ist, geht das BMF bereits ausführlich mit Schreiben vom 25.10.2022 ein (mehr dazu hier).
Weitere Informationen zu der auf 3.000 Euro begrenzten Steuerbefreiung einer Inflationsausgleichsprämie, die auf Leistungen vom 26.10.2022 bis 31.12.2024 angewendet werden kann, lesen Sie in unserer Kurzinformation.