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Steuerberatung

Umsatzsteuersatzsenkung: Verlängerte Anwendung für die Gastronomie

Am 22.09.2022 be­schloss der Bun­des­tag das Achte Ge­setz zur Ände­rung von Ver­brauch­steu­er­ge­set­zen, mit dem u. a. die Re­ge­lung zur An­wen­dung des ermäßig­ten Um­satz­steu­er­sat­zes auf Umsätze in der Gas­tro­no­mie verlängert wird. Die Zu­stim­mung des Bun­des­rats ist am 07.10.2022 er­folgt.

Mit der be­schlos­se­nen Verlänge­rung un­ter­lie­gen Re­stau­rant- und Ver­pfle­gungs­dienst­leis­tun­gen wei­ter­hin bis 31.12.2023 dem ermäßig­ten Um­satz­steu­er­satz von 7 %. Dies gilt al­ler­dings nicht für Umsätze aus der Ab­gabe von Getränken. Auf diese ist un­verändert der Re­gel­steu­er­satz von 19 % an­zu­wen­den.

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