Über sog. Ergänzungssteuern soll eine Steuerbelastung von Gewinnen von Konzernen mit Umsätzen von mindestens 750 Mio. Euro mit einem effektiven Steuersatz von mindestens 15 % in jedem Steuerhoheitsgebiet, in dem die Unternehmensgruppe Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten unterhält, erreicht werden. Der Richtlinienvorschlag sieht eine zügige Umsetzung in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten vor. Im Zuge der Anwendung der Regelungen der Mindeststeuer sollten sich betroffene Unternehmen auf einen deutlichen administrativen Mehraufwand einrichten.
In ihrem Aufsatz „Der EU-Richtlinienentwurf zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer (GloBE) – Funktionsweise und Praxisimplikationen“, der in Internationales Steuerrecht, Heft 04/2022 S. 118 ff. erschienen ist, analysieren Dr. Daniel Zöller und Dr. Christian Steffens die Funktionsweise der globalen Mindeststeuer und gehen auf ausgewählte praxisrelevante Fallkonstellationen ein.