Aus dem am 23.06.2022 veröffentlichten Entwurf des schweizerischen Bundesrates geht hervor, dass das von der OECD angestrebte Mindeststeuerniveau von 15 % durch eine nationale Ergänzungssteuer bundesweit erreicht werden soll (siehe Pressemitteilung des schweizerischen Bundesrats). Die Ergänzungssteuer soll nur bei großen Unternehmensgruppen greifen, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro erreichen und von den GloBE-Regelungen betroffen sind.
Mit der geplanten Ergänzungssteuer soll eine sog. Qualified Domestic Top-up Tax nach OECD-Vorgaben geschafften werden. Die GloBE- Model Rules geben hierzu vor, dass die Regelungen zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer anderer Staaten nicht angewandt werden, wenn der in einem Staat erreichte effektive Steuersatz dank eine Qualified Domestic Top-up Tax mindestens 15 % beträgt. Die Einführung einer solchen Qualified Domestic Top-up Tax in der Schweiz würde also bewirken, dass die ansonsten aufgrund der GloBE-Regelungen im Ausland zu entrichtende Ergänzungssteuer für niedrig besteuerte Unternehmensgruppen in der Schweiz vereinnahmt wird.
Um eine Anwendung der Mindeststeuer in der gesamten Schweiz ab 01.01.2024 zu ermöglichen, wird der schweizerische Bund zunächst durch eine neue Verfassungsnorm ermächtigt, die OECD-Vorgaben umzusetzen. Anschließend soll der Bundesrat die Mindestbesteuerung mittels einer vorübergehenden Verordnung regeln, die dann durch ein Bundesgesetz abgelöst werden soll.