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Steuerberatung

Umsatzsteuerliche Behandlung der Energiepreisbremsen

Am 24.12.2022 sind das Strom­preis­brem­se­ge­setz und das Erd­gas-Wärme-Preis­brem­se­ge­setz in Kraft ge­tre­ten. Zweck der Ge­setze ist die Einführung von En­er­gie­preis­brem­sen, wel­che so­wohl un­ter­neh­me­ri­sch als auch pri­vat tätige Letzt­ver­brau­cher von den stark ge­stie­ge­nen En­er­gie­prei­sen ent­las­ten sol­len. Bei der um­satz­steu­er­li­chen Be­hand­lung und Rech­nungs­stel­lung er­ge­ben sich dar­aus ei­nige Be­son­der­hei­ten.

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