Ein in der HR-Praxis lästiges, aber zugleich dringend gebotenes Prozedere ist das Einholen der sog. A1-Bescheinigung bei grenzüberschreitenden Einsätzen von Mitarbeitern im EU-/EWR-Ausland. Damit wird zum einen der Nachweis geführt, dass die eingesetzten Mitarbeiter dem deutschen Sozialversicherungssystem unterliegen. Zum anderen wird eine Befreiung vom ausländischen Sozialversicherungssystem sichergestellt.
Die bislang in Papierform einzureichenden Anträge führten die Krankenkassen ebenso wie die Deutsche Verbindungsstelle für Krankenversicherung - Ausland (DVKA), die für Sonderfälle wie die Ausnahmegenehmigung und bei Mehrstaatentätigkeit zuständig ist, an die Grenze ihrer Kapazitäten. Hier soll ein neues ab 2018 geltendes Online-Verfahren Abhilfe schaffen.
Hinweis
Die Nutzung dieses Online-Verfahrens ist ab Anfang 2018 möglich und spätestens ab Januar 2019 für alle Beteiligten verpflichtend.
Einzelheiten sind in der Verfahrensbeschreibung vom 1.4.2017 vom GKV-Spitzenverband, das auch über die Krankenkassen erhältlich ist, nachzulesen. Wir empfehlen die frühzeitige Umstellung, da dies zu einer Verfahrensbeschleunigung führt. Auch auch spontane Dienstreisen können über dieses Online-Verfahren noch gemeldet werden.
Entscheidend ist die nicht ganz einfache Wahl des zutreffenden Antrages - nur soweit die Einsätze tatsächlich im Auftrag und auf Rechnung des deutschen Unternehmens erfolgen, ist der Antrag bei der Krankenkasse korrekt. Bei verbundenen Unternehmen ist in der Regel der Antrag bei der DVKA der richtige Weg.
Soweit es um Auslandseinsätze in Ländern geht, die nicht Teil des EU-/EWR-Raumes sind, mit denen jedoch ein Sozialversicherungsabkommen besteht, verbleibt es bei dem bisherigen Antragsverfahren in Papierform. Erfolgen die Einsätze im Auftrag und auf Rechnung des deutschen Unternehmens geht der Antrag wie gewohnt an die Krankenkasse des Mitarbeiters; bei privater Versicherung an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Geht der Einsatz zu einer ausländischen Tochtergesellschaft, ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der DVKA der richtige Weg.