Das stellt mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen, denn die immer umfangreicheren europarechtlichen und nationalen Vorgaben machen es ihnen kaum noch möglich, den Überblick zu bewahren und den jeweiligen Verpflichtungen nachzukommen. Welche Verpflichtungen wen treffen, haben wir in unserer Kurzinfo in einem Überblick dargestellt.
Verpackungsgesetz
Mit dem Verpackungsgesetz sollen die Beeinträchtigungen der Umwelt durch Verpackungsabfälle vermieden bzw. verringert werden. Die daraus resultierenden Verpflichtungen richten sich in erster Linie an die Hersteller bzw. Inverkehrbringer. Weitere Informationen zum Verpackungsgesetz finden Sie hier.
Einwegkunststofffondsgesetz und -verordnung
Im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetz sollen Hersteller von Einwegplastikprodukten u a. an den Kosten der Müllbeseitigung im öffentlichen Raum beteiligt werden und eine sog. Einwegkunststoffabgabe in einen Fonds einzahlen. Davon profitieren die Kommunen, denen die Einnahmen aus dem Fonds zur Deckung der Abfallbewirtschaftungskoksten zur Verfügung gestellt werden sollen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM
Mit einem neuen CO2-Grenzausgleichssystem soll der CO2-Ausstoß reduziert werden, indem Unternehmen, die emissionsintensive Produkte in die EU importieren, am Emissionshandel teilnehmen müssen. Das CBAM gilt für den Bezug von Waren aus den Sektoren Zement, Strom, Düngemittel, Chemikalien, Eisen und Stahl sowie Aluminium. Die Verpflichtungen aus dem CBAM treten stufenweise in Kraft. Ausführliche Informationen zum CBAM finden Sie hier.
EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten
Mit der sog. Waldschutzverordnung werden umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz globaler Wälder gegen Rodung und Ausbeutung im Zusammenhang mit der Produktion verschiedener Agrarerzeugnisse eingeführt. Bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse, die in die EU ein- und ausgeführt bzw. gehandelt werden, dürfen nicht mehr zur Entwaldung bzw. Waldschädigung beitragen. Konkret davon betroffen sind Holz, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Palmöl und Soja. Einzelheiten zur WaldschutzVO lesen Sie hier.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Last but not least regelt das am 01.01.2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen ab einer bestimmten Größe mit der Einrichtung eines entsprechenden Risikomanagements und zahlreichen weiteren Dokumentations- und Berichtspflichten die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten in den globalen Lieferketten. Wer hiervon betroffen ist und welche Vorkehrungen zu treffen sind, lesen Sie hier.
Drohende Sanktionen
Sofern die sich aus den einzelnen Vorgaben ergebenden Verpflichtungen nicht eingehalten werden, drohen regelmäßig Sanktionen. Unternehmen sind deshalb gut beraten, sich mit den Verpflichtungen vertraut zu machen und entsprechende Prozesse im Unternehmen zu implementieren. Unsere Kurzübersicht mag hierzu einen ersten Überblick geben.