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Ungarn: Änderungen der Unternehmensbesteuerung

Mit Wir­kung ab dem Steu­er­jahr 2019 wird in Un­garn erst­mals eine Grup­pen­be­steue­rung ein­geführt.

Die Grup­pen­be­steue­rung kann grundsätz­lich an­ge­wen­det wer­den, wenn diese von min­des­tens zwei ver­bun­de­nen, in Un­garn steu­er­lich ansässi­gen Un­ter­neh­men be­an­tragt wird. Ver­bun­dene Un­ter­neh­men lie­gen - in der Re­gel - vor, wenn eine di­rekte oder in­di­rekte Mehr­heits­be­tei­li­gung von min­des­tens 75 % (ba­sie­rend auf den Stimm­rech­ten) vor­han­den ist. Darüber hin­aus müssen die Steu­er­pflich­ti­gen die­selbe funk­tio­nale Währung und den glei­chen Bi­lanz­stich­tag ha­ben. Zu­dem müssen die Jah­res­ab­schlüsse nach den glei­chen Rech­nungs­le­gungs­prin­zi­pien auf­ge­stellt wer­den (na­tio­nale un­ga­ri­sche Rech­nungs­le­gungs­vor­schrif­ten oder IFRS).

Hinweis

Die An­wen­dung der Grup­pen­be­steue­rung bie­tet sich ins­be­son­dere an, wenn Ver­lust- und Ge­winn­ge­sell­schaf­ten in Un­garn exis­tie­ren, so dass durch einen un­mit­tel­ba­ren Ver­lust­aus­gleich im Ver­lus­tent­ste­hungs­jahr die Steu­er­be­las­tung der Un­ter­neh­mens­gruppe ge­min­dert wer­den kann. Zu­dem be­darf es zwi­schen den Grup­pen­mit­glie­dern nicht der An­wen­dung der Ver­rech­nungs­preis­grundsätze, wo­durch sich der Ver­wal­tungs­auf­wand min­dern lässt.

Darüber hin­aus wur­den die in der sog. ATAD I ent­hal­te­nen Vor­ga­ben mit Wir­kung ab 1.1.2019 in un­ga­ri­sches Steu­er­recht um­ge­setzt. So er­setzt eine neue Zins­schran­ken­re­ge­lung die bis­he­ri­gen Un­ter­ka­pi­ta­li­sie­rungs­re­ge­lun­gen. Net­to­zin­sen können nur bis zu 30 % des EBITDA ab­ge­zo­gen wer­den. Dies gilt al­ler­dings nur dann, wenn die Net­to­zin­sen mehr als 939.810.000 HUF be­tra­gen.

Wei­ter wur­den die be­ste­hen­den Re­ge­lun­gen zur Hin­zu­rech­nungs­be­steue­rung ver­schärft, in­dem Aus­nah­me­re­ge­lun­gen für be­stimmte Un­ter­neh­men ent­fal­len sind. Al­ler­dings wur­den auch neue Aus­nah­me­re­ge­lun­gen für Be­triebsstätten in Dritt­staa­ten und durch Einführung ei­nes Schwel­len­werts auf­ge­nom­men.

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