Der in Ungarn anzuwendende Körperschaftsteuersatz wurde von bislang 10 % bzw. 19 % mit Wirkung zum 1.1.2017 auf 9 % gesenkt.
Hinweis
Ist eine ungarische Kapitalgesellschaft als Tochter- oder Schwestergesellschaft in eine internationale Unternehmensgruppe eingebunden, dürften in Folge der Steuersatzsenkung in noch mehr Staaten bei der ausländischen Muttergesellschaft CFC-Rules, wie in Deutschland die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz, zu beachten sein (vgl. hierzu IStR-LB 11/2017, S. 63).