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Steuerberatung

Ungleichbehandlung reinvestierter Immobilienveräußerungsgewinne

Die EU-Kom­mis­sion ver­klagt Deutsch­land vor dem EuGH we­gen der dis­kri­mi­nie­ren­den steu­er­li­chen Be­hand­lung von re­inves­tier­ten Ge­win­nen aus der Veräußerung deut­scher Im­mo­bi­lien.

Die in § 6b EStG ent­hal­tene Re­ge­lung ermöglicht einen Steu­er­auf­schub durch die Über­tra­gung rea­li­sier­ter stil­ler Re­ser­ven ei­ner in Deutsch­land ge­le­ge­nen Im­mo­bi­lie auf be­stimmte an­ge­schaffte oder her­ge­stellte Er­satz­wirt­schaftsgüter. Vor­aus­set­zung zur Er­lan­gung des Steu­er­auf­schubs ist u. a., dass die veräußerte Im­mo­bi­lie im Zeit­punkt der Veräußerung min­des­tens sechs Jahre un­un­ter­bro­chen zum An­la­ge­vermögen ei­ner inländi­schen Be­triebsstätte gehört.

Die EU-Kom­mis­sion sieht in die­ser in § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG ge­re­gel­ten Vor­aus­set­zung eine Dis­kri­mi­nie­rung von Un­ter­neh­men, die nach dem Recht ei­nes an­de­ren EU-/EWR-Mit­glied­staats gegründet wur­den. Denn nur bei nach deut­schem Recht gegründe­ten Un­ter­neh­men wird stets da­von aus­ge­gan­gen, dass sie am Ort ih­rer Haupt­ver­wal­tung im In­land eine Be­triebsstätte un­ter­hal­ten, auch dann, wenn sie in Deutsch­land kei­ner ge­werb­li­chen Tätig­keit nach­ge­hen. So­mit können diese - bei Vor­lie­gen al­ler wei­te­ren Vor­aus­set­zun­gen - an­ders als im Fall von EU-/EWR-Un­ter­neh­men den Steu­er­auf­schub durch § 6b EStG nut­zen (s. dazu Pres­se­mit­tei­lung der EU-Kom­mis­sion vom 14.11.2024).

Hin­weis: § 6b EStG war be­reits Ge­gen­stand ei­nes EuGH-Ver­fah­rens. Mit Ur­teil vom 16.04.2015 (Rs. C-591/13) ent­schied die­ser, dass der In­lands­be­zug hin­sicht­lich des Er­satz­wirt­schafts­guts EU-rechts­wid­rig ist, wor­auf­hin der Ge­setz­ge­ber mit der auf An­trag mögli­chen auf fünf Jahre ge­streck­ten Zah­lung der auf den Veräußerungs­ge­winn ent­fal­len­den Steuer rea­gierte (§ 6b Abs. 2a EStG). Die neu­er­li­chen Dis­kri­mi­nie­rungs­vorwürfe der EU-Kom­mis­sion zei­gen, dass § 6b EStG wei­ter­hin aus EU-recht­li­cher Sicht sehr kri­ti­sch be­ur­teilt wird.

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