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Regierungs-Fraktionen einigen sich auf Tierhaltungskennzeichnung

05.04.2023 | < 2 Minuten Lesezeit

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stellte im Juni 2022 seine Pläne zur „zukunftsfesten landwirtschaftlichen Tierhaltung" vor. Das Vorhaben umfasst vier zentrale Bausteine: eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung, ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe, bessere Regelungen im Tierschutzrecht und Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht.

Das Bundeskabinett beschloss daraufhin am 12.10.2022 den Gesetzesentwurf zur verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung. Hintergrund ist, dass derzeit in Deutschland zwar verschiedene private Tierwohllabel existieren, an deren Programmen Lebensmittelhersteller freiwillig teilnehmen können, jedoch besteht bisher keine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung mit einheitlichen Haltungsformen. Durch die gesetzliche Regelung sollen Verbraucher zukünftig besser informierte Kaufentscheidungen treffen und bewusster zwischen verschiedenen Haltungsformen entscheiden können.

Zwischenzeitlich einigten sich die Regierungs-Fraktionen sich auf das weitere Vorgehen bei dem geplanten Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung. Am 15.12.2022 fand im Bundestag die erste Lesung zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz statt. Dabei stieß der Vorschlag des Bundesministeriums für Energie und Landwirtschaft auf heftige Kritik. Es wurde bemängelt, dass der Entwurf weder Bezug auf die aktuelle Krise der Landwirte nehme noch Verbraucher begünstige oder Tierschutzaspekte in das bestehende System der Nutztierhaltung einbringe.

Nach der Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft haben nunmehr die Ampel-Fraktionen einen neuen Entwurf ausgearbeitet. Dieser sieht insb. vor, dass die verpflichtende Kennzeichnung zunächst nur für inländische Fleischerzeugnisse gelten soll. Ausländische Unternehmen sollen ihr Fleisch auf freiwilliger Basis kennzeichnen können. Die bereits im ersten Entwurf enthaltenen fünf Haltungskategorien (siehe Beitrag vom 4.11.2022) sollen bestehen bleiben, wobei die zweithöchste Haltungsform von „Auslauf/Freiland" in „Auslauf/Weide" umbenannt werden soll. Wie auch im ersten Entwurf soll die Pflicht zunächst nur für Schweinefleisch gelten.

Zusätzlich sollen Anreize gesetzt und Investitionen bereitgestellt werden, die es Landwirten erleichtern, bessere Haltungsformen in ihren Betrieben zu etablieren.

Hinweis: Die Neufassung muss nun in einer zweiten und dritten Lesung im Bundestag beschlossen werden. Ein Termin hierfür ist noch nicht vorgesehen.