Geldwäscheprävention in Unternehmen
Ende August 2022 veröffentlichte das oberste internationale Anti-Geldwäsche Gremium, die Financial Action Task Force, kurz FATF, ihre umfangreichen Länderberichte. Es bestand die Sorge, dass Deutschland im Rahmen eines Downgrades herabgestuft werden würde. Denn wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge beläuft sich das Geldwäschevolumen in Deutschland auf rund 100 Mrd. Euro im Jahr. Letztlich kam Deutschland aber nochmals mit einem blauen Auge davon. Unternehmen sollten dennoch ihre Präventionsmaßnahmen verstärken.
Deutschland ist strukturell ein Geldwäscheparadies
Laut FATF-Bericht hat Deutschland in den letzten fünf Jahren Reformen durchgeführt, um sein System zu stärken und Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung wirksamer zu bekämpfen. Einige dieser neuen Maßnahmen zeigten bereits Ergebnisse, dennoch müsse Deutschland weitere Reformen umsetzen und auf operativer Ebene Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass illegale Finanzströme bekämpft werden. Die Ursachen der unzureichenden Geldwäschebekämpfung in Deutschland sind vielfältig: Fehlende Bargeldobergrenze, überlastete Kontrollinstanzen, die starke Einbindung in den internationalen Handel, strenger Datenschutz sowie die hohen Hürden des Eigentumsrechts und nicht zuletzt das Rechtsstaatsprinzip erschweren den Kampf gegen Geldwäsche.
Risikoanalyse in Unternehmen essenziell
Nachbesserungsbedarf besteht aber nicht nur bei den behördlichen Instanzen, sondern auch bei den Unternehmen - insbesondere solchen außerhalb des Finanzsektors, etwa bei Güterhändlern. Moniert werden u. a. fehlende interne Kontrollsysteme sowie Defizite bei der Erstattung von Verdachtsmeldungen.
Um diesen Vorwurf zu entkräften, sollten Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des sog. Geldwäschegesetzes (GWG) fallen, die gesetzlich vorgeschriebene Risikoanalyse möglichst umfassend vornehmen und dabei das jeweilige Geschäftsmodell mehrdimensional, konkret aus der Kunden-, Produkt- sowie der Transaktionsperspektive prüfen. Angesichts der Komplexität der Geldwäscheprävention sollte die Bestandsaufnahme zusammen mit den jeweiligen Fachbereichen vorgenommen werden, damit jeder relevanter Blickwinkel adäquat abgebildet werden kann. Gerade bei größeren Unternehmen muss Geldwäscheprävention zudem als Baustein innerhalb der übergeordneten Governance-Struktur verankert werden. Dabei sollten die relevanten Themen ohne jegliches Silo-Denken sinn- und zweckverbindend ineinandergreifen.
Während größere Unternehmen diesbezüglich schon vielfach ihre Hausaufgaben gemacht haben, besteht im Mittelstand vereinzelt noch Nachholbedarf. Dabei nimmt der Druck des Gesetzgebers zu: So hat das sog. Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz die Stärkung der unternehmenseigenen Governance sowie die Implementierung von verlässlichen Risikofrüherkennungssystemen noch stärker in den Fokus gesetzt. Zwar sind die maßgeblichen Vorschriften bisher auf die Unternehmen von öffentlichem Interesse (sog. PIE-Unternehmen) begrenzt. Es ist aber davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit entweder aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder aufgrund faktischen Zwangs - etwa innerhalb einer Liefer- oder Leistungskette - auch Unternehmen von nicht öffentlichem Interesse sog. Good Governance erfüllen müssen. Beispielsweise geben Einkaufsabteilungen großer Konzerne eine Vielzahl an Standards heraus, u. a. im Bereich Geldwäsche, die dann wiederum von ihren Zulieferern einzuhalten sind. In diesem Fall ist es dann gleichgültig, ob der Zulieferer selbst in den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes fällt - er muss sich rein faktisch dem Thema widmen.
Insgesamt sind die deutschen Unternehmen jedoch auf einem guten Weg. So haben die regulatorischen Verschärfungen in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass Überwachungsmaßnahmen in den Unternehmen angepasst wurden und nunmehr Verdachtsfälle besser erkannt werden.
Kriminelle Energie erlaubt keinen Stillstand - aber KI kann einbremsen
Stillstand wird es in Sachen Geldwäschebekämpfung aber niemals geben. Regelmäßig werden neue Schlupflöcher in den Überwachungsmechanismen ausfindig gemacht und ausgenutzt, um Innovationen für das Layering beziehungsweise Verschleiern illegaler Gelder zu missbrauchen.
Aber auch vor der Geldwäschebekämpfung macht der digitale Fortschritt nicht Halt: So kann Künstliche Intelligenz gerade bei großen Unternehmen zumindest im Finanzsektor verstärkt für das Transaktionsmonitoring eingesetzt werden, um zu verhindern, dass die Herkunft der Vermögenswerte verschleiert wird.
Einfachstes Mittel: Bargeldobergrenze
Dennoch: Bei allem technischen Fortschritt ist und bleibt die effektivste Maßnahme im Kampf gegen Geldwäsche im eigenen Unternehmen der möglichst konsequente Verzicht auf Bargeldtransaktionen im täglichen Geschäftsleben. So wäre das Verbot von Bargeldtransaktionen ab einer gewissen Höhe, etwa ab 5.000 Euro, noch immer der beste Selbstschutz.
Hinweis: Weiterführende Informationen finden Sie zudem in einem Beitrag mit Lorenz Muschal in der FINANCE.
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