unsplash

BMF zu Einzelfragen der Besteuerung von Kryptowerten

10.03.2025 | < 2 Minuten Lesezeit

Das ursprüngliche BMF-Schreiben zu der Besteuerung von Kryptowährungen (nun: „Kryptowerte“) wurde am 10.05.2022 veröffentlicht. Der im März 2024 vorgelegte Entwurf eines Schreibens zu Ergänzungen im Hinblick auf Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten wurde in der Aktualisierung des BMF-Schreibens vom 06.03.2025 zu Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte aufgenommen.

Neben den Ergänzungen zu den ertragsteuerlichen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten wurden im BMF-Schreiben vom 06.03.2025 einige sprachliche Überarbeitungen sowie u. a. die folgenden Ergänzungen bzw. Anpassungen vorgenommen:

  • Aussagen zu Transaktionsübersichten und Steuerreports wurden in Rz. 29a und 29b aufgenommen.
  • Non-Fungible-Token (NFT) werden in Rz. 5 und Decentralised Finance (Defi) in Rz. 20a nun erwähnt, allerdings ohne steuerrechtliche Aussagen zu NFTs und Liquidity Mining bzw. Liquidity Pool Token zu tätigen.
  • Bei Airdrops können nun erhaltene Token ohne Marktkurs mit 0 Euro angesetzt werden (Rz. 69).
  • Die vormals in Rz. 81 enthaltenen Aussagen zur Behandlung von Security Token als Wertpapiere wurden entfernt.

In Rz. 87 bis 105 wurden umfangreiche Aussagen zu den Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten des Steuerpflichtigen aufgenommen. Diese sind nun zu beachten und ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des BMF-Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I auf alle offenen Fälle anzuwenden.