Aus für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

14.04.2025 | < 2 Minuten Lesezeit

Die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD haben sich in dem seit 09.04.2025 vorliegenden Koalitionsvertrag auf die Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verständigt.

Dieses soll durch ein Gesetz über internationale Unternehmensverantwortung ersetzt werden, mit dem die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umgesetzt werden soll. Die Kernpunkte der CSDDD sehen weiterhin eine Risikoanalyse in der Lieferkette sowie im eigenen Geschäftsbereich vor und entsprechen bei den Sorgfaltspflichten im Wesentlichen den im LkSG vorgegebenen Maßnahmen. Zusätzlich ist das Aufstellen eines Klimaplans vorgesehen. Nach dem Koalitionsvertrag soll lediglich die derzeit geltende Berichtspflicht nach dem LkSG unmittelbar abgeschafft werden und komplett entfallen. Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten sind weiterhin für die betroffenen Unternehmen gültig, solange das LkSG in Kraft ist. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden Verletzungen der Sorgfaltspflichten allerdings nicht sanktioniert, ausgenommen sind schwere Menschenrechtsverletzungen.

Zudem unterstützen die Koalitionspartner die Omnibus-Vorschläge der EU-Kommission, die auch für die CSDDD umfangreiche Erleichterungen in der Umsetzung bei den Kernpunkten vorsehen. Die umfangreichen Vorgaben zur EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen für mittelständische Unternehmen deutlich reduziert und zeitlich verschoben werden.