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Von der Unternehmensgründung, über Unternehmens- und Grundstückstransaktionen bis zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge - im Wirtschaftsrecht lohnt es sich vielfach, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um sachgerechte Lösungen zu finden. Verträge in diesen Bereichen bedürfen aber häufig auch der notariellen Form. Ein wirtschaftsrechtlich ausgerichteter Notar mit Geschäftsstelle am Frankfurter Standort von RSM Ebner Stolz ergänzt das Beratungsspektrum von RSM Ebner Stolz.

Bei der Gründung von Kapitalgesellschaften muss der Gesellschaftsvertrag beurkundet und der Gründungsvorgang bis zur Registereintragung notariell begleitet werden. Die Unterstützung eines Notars ist zudem bei späteren Satzungsänderungen, Umstrukturierungen und Kapitalmaßnahmen in enger Abstimmung mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erforderlich.

Die Hilfe eines Notars ist auch beim Abschluss von Grundstückskauf- und Einbringungsverträgen sowie bei der Begründung und Übertragung von Wohnungseigentum erforderlich. Weiter bedarf es der Unterstützung von Notaren bei dem Verkauf von Immobilienpaketen im Wege des Asset oder Share Deals sowie bei der Kreditsicherung.

Auch bei der Übertragung von Unternehmen und Vermögen auf die nächste Generation ist die Einschaltung eines Notars häufig notwendig. Die mit der Vermögensnachfolge zusammenhängenden rechtlichen Fragen sind komplex. Ein notarielles Testament legt den Willen des Übergebers zutreffend nieder, ist rechtssicher und vermeidet späteren Streit. Zudem ist die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten unter verschiedenen Aspekten sinnvoll. Die Gestaltung entsprechender Verträge erfordert große Sorgfalt, da steuerliche Aspekte wie auch zukünftige Entwicklungen vorausschauend zu berücksichtigen sind.

Der Notar übt ein öffentliches Amt aus. Herr Rechtsanwalt und Notar Peter Holzhäuser erbringt seine notariellen Dienste eigenverantwortlich und außerhalb des Tätigkeitsbereiches von RSM Ebner Stolz oder unseres internationalen Netzwerks.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Beurkundung von Unternehmenskaufverträgen
  • Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz
  • Gründungen, Hauptversammlungen und Umstrukturierungen
  • Kapitalveränderungen und Unternehmensverträge
  • Anteilsverpfändungen und Grundschuldbestellungen
  • Gestaltung und Umsetzung von Immobilientransaktionen
  • Testamente und Erbverträge
  • Überlassungsverträge