Neuigkeiten bei Gerichtsstreitigkeiten
Am 04.07.2024 beschloss der Bundestag das sog. Justizstandort-Stärkungsgesetz. Dadurch wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, die landgerichtlichen Zivilverfahren im Bereich der Wirtschaftszivilsachen für die Gerichtssprache Englisch zu öffnen. Zudem beschloss das Bundeskabinett am 05.06.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen.
Einführung sog. Commercial Courts
Der Bundestag beschloss am 04.07.2024 das sog. Justizstandort-Stärkungsgesetz, das keiner Zustimmung des Bundesrates bedarf. Mit dem Gesetz wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, die landgerichtlichen Zivilverfahren im Bereich der Wirtschaftszivilsachen für die Gerichtssprache Englisch zu öffnen. Damit will der Gesetzgeber die Abwanderung in die Rechtskreise anderer Staaten oder in die Schiedsgerichtsbarkeit vermeiden. Das Bundeskabinett beschloss am 05.06.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen.
Auch wird den Ländern die Befugnis eingeräumt, einen Commercial Court an einem Oberlandesgericht oder einem Obersten Landesgericht einzurichten. Vor einem solchen Commercial Court können Wirtschaftszivilsachen erstinstanzlich geführt werden, wenn sich die Parteien auf die erstinstanzliche Anrufung des Commercial Court verständigt haben. Gegen erstinstanzliche Entscheidungen dieser Commercial Courts ist die Revision zum BGH eröffnet. Eine umfassende Verfahrensführung in englischer Sprache soll – im Einvernehmen mit dem zuständigen Senat des BGH – auch in der Revision möglich sein. Die Streitwertgrenze für die Commercial Courts wurde von zunächst vorgesehenen 1 Mio. Euro auf 500.000 Euro herabgesetzt und der Zuständigkeitsbereich auch auf Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern ihres Geschäftsleitungsorgans bzw. des Aufsichtsrats erstreckt.
Hinweis: In Baden-Württemberg gibt es an den Standorten Stuttgart und Mannheim bereits seit 2020 sog. Commercial Courts. Sie haben sich zu einer viel beachteten und häufig angerufenen Institution bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten entwickelt. Die beiden Kammern des Landgerichts Stuttgart hatten in den ersten beiden Jahren nach ihrer Gründung insgesamt ca. 600 Commercial-Court-Eingänge, wovon ca. 150 Verfahren Unternehmenskäufe sowie B2B-Sachverhalte mit Streitwerten von über 1 Mio. Euro betrafen. Die übrigen Verfahren bezogen sich auf gesellschaftsrechtliche Sachverhalte. Insgesamt hatten die 600 Verfahren einen Streitwert von ca. einer halben Milliarde Euro.
Darüber hinaus können künftig alle Parteien in der Zivilgerichtsbarkeit bei der Verhandlung über Geschäftsgeheimnisse die Öffentlichkeit ausschließen und den Verfahrensgegner verstärkt zur Diskretion über die erlangten Erkenntnisse verpflichten lassen.
Zivilprozesse: Neue Streitwertgrenzen bei Zivilprozessen
Das Bundeskabinett beschloss am 05.06.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen. Dadurch soll der in § 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) geregelte Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte auf 8.000 Euro (bisher 5.000 Euro) angehoben werden.
Hinweis: Darüber hinaus soll durch eine streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete an die Amts- und an die Landgerichte dem Spezialisierungsgedanken weiter Rechnung getragen und eine effiziente Verfahrensführung unterstützt werden.