EU-Kommission veröffentlicht Entwurf der EU-Verpackungsverordnung
Die EU-Kommission veröffentlichte bereits am 30.11.2022 einen Vorschlag für eine Ver-ordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG (im Folgenden: EU-Verpackungsverordnung/PPWR), mit der die nachteiligen Auswirkun-gen von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit verringert, die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes verbessert und die Nut-zung von Sekundärrohstoffen gefördert werden sollen.
In den letzten Jahren ist der Verpackungsbedarf in der EU durch neue Konsumgewohnheiten wie z. B. dem Verzehr unterwegs, vermehrte Online-Einkäufe und Hauszustellungen gestiegen. Infolgedessen kam es zu einem zunehmenden Verbrauch von Primärrohstoffen zur Herstellung von Verpackungen und einem erhöhten Abfallaufkommen. Ziel der EU-Verpackungsverordnung ist es, die Menge der Verpackungen insgesamt zu reduzieren, die Verpackungen recyclingfähiger zu machen, wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungslösungen zu fördern sowie Verpackungen und Abfallbehälter EU-weit einheitlich zu kennzeichnen und bestimmte Rücknahme- und Sammelsysteme einzuführen. Die Verordnung soll einen verbindlichen Rechtsrahmen mit harmonisierten Anforderungen für das Inverkehrbringen von Verpackungen und den Umgang mit Verpackungsabfällen in den Mitgliedstaaten schaffen. Diese Maßnahmen seien auch ein wichtiger Schritt, um die Klimaziele der EU bis 2050 zu erreichen, den fortschreitenden Biodiversitätsverlust zu bekämpfen und die Abhängigkeit der EU-Wirtschaft von bestimmten Materialien zu verringern.
Hintergrund der Verordnung ist der von der EU-Kommission im Rahmen des europäischen Green Deals gefasste neue Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft. Der Aktionsplan soll dabei helfen, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung zu entkoppeln und zugleich die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU zu sichern. Im Rahmen dessen forderte das EU-Parlament am 10.02.2021 die EU-Kommission auf, einen Legislativvorschlag für eine Verordnung vorzulegen.
Von dem Verordnungsentwurf betroffen sind alle Verpackungen, unabhängig von dem verwendeten Material, und alle Verpackungsabfälle, unabhängig davon, ob diese Abfälle beispielsweise in der Industrie, in Einzelhandelsunternehmen, in der Verwaltung oder in Haushalten anfallen. Der Verordnungsentwurf enthält darüber hinaus spezifische Pflichten für Hersteller, Erzeuger, Importeure, Lieferanten und Vertreiber (Wirtschaftsakteure) im Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen. Um der erweiterten Herstellerverantwortung Rechnung zu tragen, müssen sich Hersteller darüber hinaus u. a. in einem sog. Herstellerregister eintragen, wenn sie Verpackungen erstmals auf dem Markt bereitstellen wollen.
Die wichtigsten Anforderungen des Verordnungsentwurfs für Unternehmen und Wirtschaftsakteure auf einen Blick:
Momentan wird die Verordnung in den Ausschüssen des EU-Parlaments diskutiert. Mit einem Inkrafttreten der Verordnung ist wohl frühestens im Jahr 2024 zu rechnen. Die Hersteller und sonstigen Betroffenen sollten sich dennoch frühzeitig in den parlamentarischen Prozess einbringen und auf die möglichen kommenden Änderungen vorbereiten.
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