Aktuelle Hinweise zu Rechten und Pflichten während einer Außenprüfung

24.02.2025 | < 2 Minuten Lesezeit

Das BMF hat aktualisierte Hinweise zu den Rechten und Mitwirkungspflichten von Steuerpflichtigen während der Außenprüfung veröffentlicht, die der Prüfungsanordnung beigefügt werden.

Mit Schreiben vom 17.02.2025 ergänzt das BMF seine Hinweise zu wesentlichen Rechten und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtige im Rahmen einer Außenprüfung insb. um die verfahrensrechtlichen Neuregelungen, die seit dem 01.01.2025 für Außenprüfungen gelten. Dies betrifft u. a. das neueingeführte Instrument des qualifizierten Mitwirkungsverlangens sowie die Möglichkeit einzelne, ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen bereits während einer andauernden Prüfung durch einen sog. Teilabschlussbescheid gesondert festzustellen. Für eine Übersicht der Neuerungen mit weiteren Details verweisen wir auf unseren Websitebeitrag „Modernisierungen der Außenprüfung zum Jahreswechsel 2024/2025“.

Darüber hinaus erläutert das Schreiben die sachgerechte Vorgehensweise für den digitalen Datenaustausch sowie die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung im Rahmen der Außenprüfung.

Hinweis: Die aktualisierten Hinweise gelten seit dem 01.01.2025.