DAC7-Umsetzunggesetz in Kraft getreten

16.01.2023 | < 2 Minuten Lesezeit

Am 28.12.2022 wurde das DAC7-Umsetzungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Mit der Veröffentlichung sind die folgenden Regelungen in Kraft getreten:

  • Einführung von Sorgfalts- und Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen, die im Wesentlichen am 01.01.2023 in Kraft getreten sind,
  • deutliche Verschärfungen bei der Vorlage von Verrechnungspreisdokumentationen, die grundsätzlich für Besteuerungszeiträume greifen, die nach dem 31.12.2024 beginnen,
  • Erleichterungen bei der Verlagerung der Buchführung ins Ausland, die ab 01.01.2023 gelten und bei denen weiterhin zwischen einer Verlagerung in ein oder mehrere EU-Staaten oder ein oder mehrere Drittstaaten zu differenzieren ist,
  • umfangreiche verfahrensrechtliche Änderungen, um Betriebsprüfungen zu modernisieren und zu beschleunigen, die regelmäßig auf Steuern, die nach dem 31.12.2024 entstehen, anzuwenden sind,
  • Erprobung alternativer Prüfungsmethoden für eine Testphase vom 01.01.2023 bis 31.12.2029. Die Regelung setzt ein innerbetriebliches Steuerkontrollsystem voraus, durch das gewährleistet wird, dass die Besteuerungsgrundlagen zutreffend aufgezeichnet und berücksichtigt sowie die hierauf entfallenden Steuern fristgerecht und vollständig abgeführt werden. Wird ein solches System, u. a. in der Form eines Tax CMS, im Rahmen einer Betriebsprüfung überprüft und festgestellt, dass kein oder nur ein unbeachtliches steuerliches Risiko besteht, können für die nachfolgende Betriebsprüfung Erleichterungen in Art und Umfang der Ermittlungen gewährt werden.