
Koalitionsverhandlungen: Wie steht es um Steuern und Finanzen?
Auf dem Weg zu einer neuen Bundesregierung wurden 16 Arbeitsgruppen gebildet, um einen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD auszuhandeln - darunter eine Arbeitsgruppe zum Thema Haushalt, Steuern und Finanzen.
Die Verhandlungsergebnisse der Arbeitsgruppen sind seit 26.03.2025 hier veröffentlicht. Wir geben einen ersten Überblick über die bisherigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe 16 Haushalt, Steuern und Finanzen.
Wachstum und Zusammenhalt sollen die Leitlinien der Haushalts- und Finanzpolitik bilden, um Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und zugleich äußere, innere und soziale Sicherheit zu sichern - darüber sind sich die potenziellen Koalitionspartner CDU/CSU und SPD einig. Im Detail bestehen jedoch noch deutliche Differenzen.
Unternehmensteuer und Investitionen
Sowohl CDU/CSU als auch SPD sehen umfassenden Änderungsbedarf bei der Besteuerung von Unternehmen. Uneinigkeit besteht hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung:
CDU/CSU
- Rückführung der Steuerbelastung auf im Unternehmen einbehaltene Gewinne in vier Schritten ab 2026 auf 25 % durch Reduzierung der Körperschaftsteuer auf 10 %
- Flexibilisierung und Verbesserung der Verlustverrechnung
- Attraktivere Abschreibungsmodalitäten einschließlich GWG-Grenze und Sammelposten
- Reformierung des Systems der Sachzuwendungen
- Rechtsformneutrale Besteuerung durch Verbesserung des Optionsmodells und der Thesaurierungsbegünstigung
- Temporäre stark degressive Abschreibung für spürbare unternehmerische Investitionsanreize.
SPD
- Unternehmensteuerreform, die sich an den finanzpolitischen Realitäten von Bund, Ländern und Kommunen orientiert
- Stark degressive Abschreibung für 2025 bis 2028, um kurzfristig ökonomische Investitionsanreize für Unternehmen zu setzen
- Herabsetzung der Körperschaftsteuer um einen Punkt ab 2029.
Gewerbesteuer
Die möglichen Koalitionspartner sind sich darin einig, dass Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen verhindert werden sollen. Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz soll von 200 auf 280 % erhöht werden. Hinsichtlich der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen bestehen allerdings diametrale Vorstellungen.
CDU/CSU
- Vereinfachung der Gewerbesteuer im Rahmen einer Unternehmensteuerreform insb. durch Streichung bestimmter Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften
- Anhebung der gewerbesteuerlichen Freibeträge.
SPD
- Erhöhung des gewerbesteuerlichen Hinzurechnungssatzes von 25 % auf 30 %.
Aussetzung der Globalen Mindeststeuer
Die möglichen Koalitionspartner halten an der Globalen Mindeststeuer für große Konzerne fest, setzen sich aber für eine dauerhafte Vereinfachung der Regelungen auf internationaler Ebene ein. Unter dem Stichwort Aussetzung der Globalen Mindeststeuer wird ausgeführt, dass es aufgrund der internationalen Divergenzen im Hinblick auf die globale Steuerarchitektur zu keiner Benachteiligung deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb kommen soll, wofür sich die potentiellen Koalitionäre auf europäischer Ebene einsetzen wollen.
Einkommensteuertarif
Bei der Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs zeigen sich derzeit noch teilweise widersprechende Vorstellungen zwischen CDU/CSU und SPD.
CDU/CSU
- Jährliche Verringerung des Mittelstandsbauchs in den kommenden vier Jahren
- Schrittweise Anwendung des beizubehaltenden Spitzensteuersatzes von 42 % erst ab einem Einkommen von 80.000 Euro
- Anpassung des gesamten Steuertarifs mit Blick auf die kalte Progression.
SPD
- Entlastung von 95 % der Einkommensteuerzahler durch eine insgesamt mindestens aufkommensneutrale Reform der Einkommensteuer
- Erhöhung des Grundfreibetrags um 1.000 Euro
- Anhebung des Spitzensteuersatzes von derzeit 42 % auf 47 % ab einem Einkommen von 83.600 Euro
- Anhebung der Reichensteuer von derzeit 45 % auf 49 %
- Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf nicht selbstgenutzter privater Immobilien auch nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist.
Arbeitnehmer
Mehrarbeit
Überstundenzuschläge, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen steuerfrei gestellt werden.
Freiwilliges längeres Arbeiten
Wer nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.
Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit
Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf dauerhaft an Tarifverträgen orientierte Vollzeit sollen steuerlich begünstigt werden.
Pendlerpauschale
Einigkeit besteht hinsichtlich der Erhöhung der Pendlerpauschale. Weitere Details sind nach wie vor nicht bekannt.
Ehegatten- / Familienbesteuerung
Hinsichtlich des Ehegattensplittings bestehen gegensätzliche Pläne. Einigkeit besteht hingegen bei der Unterstützung von Alleinerziehenden, die durch eine Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags verbessert werden soll.
CDU /CSU
- Festhalten am Ehegattensplitting
- Perspektivische Fortentwicklung des Kinderfreibetrags in Richtung Grundfreibetrag für Erwachsene
- Anpassung des Kindergeldes für im EU-Ausland lebende Kinder an die Unterhaltskosten des jeweiligen Landes
- Wiedereinführung der Staffelung des Kindergeldes ab dem dritten Kind.
SPD
- Reformierung des Ehegattensplittings für neu geschlossene Ehen zur gerechten Verteilung der Steuerlast bei unterschiedlich hohen Einkommen zwischen den Eheleuten
- Optionsmöglichkeit für bestehende Ehen zum reformierten Ehegattensplitting
- Schrittweise Verringerung der Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld und automatische Anhebung des Kindergelds bei Erhöhung der Kinderfreibeträge.
Einkünfte aus Kapitalvermögen / Vermögensaufbau
Im Bereich der Kapitaleinkünfte werden grundlegend unterschiedliche Vorstellungen geäußert.
CDU/CSU
- Erhöhung der Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und vermögenswirksamen Leistungen
- Einführung einer Vermögensbildungsprämie durch Zusammenführung der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie
- Uneingeschränkte Verrechnung zwischen Verlusten aus Aktien, Termingeschäften und sonstigen Kapitaleinkünften.
SPD
- Erhöhung der Abgeltungsteuer von derzeit 25 % auf 30 %
- Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen wie Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Ehrenamt / Gemeinnützigkeit
Einigkeit besteht zu folgenden Themen:
- Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro (derzeit 3.000 Euro) und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro (derzeit 840 Euro)
- Anhebung der Einnahmenfreigrenze auf 50.000 Euro (derzeit 45.000 Euro), bis zu deren Erreichen ein Gewinn aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen Vereins ertragsteuerfrei ist
- Modernisierung des Katalogs der gemeinnützen Zwecke und insgesamt Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts
- Ausnahme von gemeinnützigen Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro vom Erfordernis der zeitnahen Mittelverwendung
- Keine Sphärenaufteilung in Einnahmen aus einem Zweckbetrieb oder aus einem steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb bei gemeinnützigen Körperschaften mit Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von weniger als 50.000 Euro
- Anpassung der steuerlichen Rahmenbedingungen für den Querverbund, um den Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge dauerhaft zu sichern.
Zudem setzt sich die SPD dafür ein, dass gemeinnützige Organisationen ihre anerkannten Satzungszwecke auch durch Beeinflussung der politischen Meinungsbildung verfolgen können.
Finanztransaktionssteuer/Vermögensteuer
Die SPD setzt sich für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Abstimmung mit den europäischen Partnerländern ein. CDU/CSU äußern sich dazu nicht.
Zudem sieht die SPD eine Revitalisierung der Vermögensteuer für große Vermögen vor und unterstützt eine international koordinierte Mindeststeuer.
Erbschaftsteuer
Keine einheitlichen Pläne bestehen bei der Erbschaftsteuer.
CDU/CSU
- Erhöhung und Regionalisierung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge für Familienangehörige.
SPD
- Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem Ziel einer effektiven Mindestbesteuerung für mehr Steuergerechtigkeit
- Erbschaft- und Schenkungsteuer als höherer Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben
- Überprüfung der Tarifstruktur sowie der gegenwärtigen Verschonungsregelungen
- Grundlegende Anpassungen zu mehr Zielgenauigkeit und Wirksamkeit für große Vermögensübertragungen
- Vermeidung von Belastungsspitzen bei Betriebsvermögen durch Ausweitung von Stundungsregelungen.
Umsatzsteuer / Gastronomiespeisen
Wie bereits in den Sondierungsgesprächen vereinbart, besteht Einigkeit hinsichtlich einer dauerhaften Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 %.
Grunderwerbsteuer
CDU/CSU sehen vor, den Länder die Möglichkeit einzuräumen, grunderwerbsteuerliche Freibeträge zur Unterstützung des Erwerbs selbstgenutzten Wohneigentums zu gewähren. Die SPD äußert sich nicht zur Grunderwerbsteuer.
Energiesteuern
Stromsteuer
Die möglichen Koalitionspartner wollen die Stromsteuer um mindestens fünf Cent pro kWh für alle auf das europäische Mindestmaß senken und die Übertragungsnetzentgelte halbieren.
Agrardiesel-Rückvergütung
Einigkeit besteht auch hinsichtlich der vollständigen Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung.
Luftverkehrsteuer
CDU/CSU planen die umgehende Zurücknahme der jüngsten Erhöhung der Luftverkehrsteuer. Die SPD äußert sich dazu nicht.
Steuerhinterziehung / -vermeidung
Einigkeit besteht in Bezug auf die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und einem wirksamen Steuervollzug. Hierzu sollen notwendige weitere gesetzliche Maßnahmen geprüft werden. Defizite, die aus der Evaluation der bestehenden Registrierkassenpflichten erkannt wurden, sollen beseitigt werden. Zur Bekämpfung von Steueroasen setzen sich die künftigen Koalitionspartner für die konsequente Aufnahme unkooperativer Steuerhoheitsgebiete in die „Schwarze Liste“ der EU ein. Auch sollen die Möglichkeiten zur Telefonüberwachung bei besonders schweren Fällen der bandenmäßigen Steuerhinterziehung erweitert werden. Weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Cum-Cum-Geschäften sollen geprüft werden.
Zudem soll zur Bekämpfung der Schwarzarbeit die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gestärkt werden.
Abbau von Steuerbürokratie
Einigkeit konnte bereits zum Thema Bürokratieabbau erzielt werden. Steuervereinfachungen sollen durch Typisierungen, Vereinfachungen und Pauschalierungen erreicht werden. Geprüft werden soll insb. eine Arbeitstagepauschale, in der die Werbungskosten für Arbeitnehmer zusammengefasst werden könnten. Ebenso soll die Besteuerung von Rentnern vereinfacht werden. Arbeitnehmer und Rentner sollen weitestgehend von Erklärungspflichten entlastet werden.
Bei jedem steuerrelevanten Gesetzgebungsverfahren soll auf Vereinfachung und Digitalisierbarkeit geachtet werden.
Einigkeit besteht auch in folgenden Punkten:
- Stärkung der Finanzverwaltung durch Digitalisierung und KI
- Schrittweise Pflicht zur digitalen Abgabe von Steuererklärungen
- Sukzessive Ausweitung von vorausgefüllten und automatisierten Steuererklärungen für einfache Steuerfälle
- Sukzessive Umstellung der Steuererklärungen von Körperschaften und Personengesellschaften auf eine Selbstveranlagung.
Rente
Frühstart-Rente
Sowohl CDU/CSU als auch SPD thematisieren das Konzept einer Frühstart-Rente. Bei CDU/CSU bestehen bereits konkretere Vorstellungen, die SPD möchte dieses Konzept prüfen:
- Einzahlung von monatlich 10 Euro in ein privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung besucht
- Weitere Besparung in das Altersvorsorgedepot ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag
- Steuerfreiheit der Erträge aus dem Altersvorsorgedepot bis zum Renteneintritt
- Schutz des Sparkapitals vor staatlichem Zugriff
- Auszahlung erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze.
Riester-Rente
Die bisherige Riester-Rente soll in ein neues Vorsorgeprodukt überführt werden, wobei der Kreis der Förderberechtigten überprüft wird. Das neue Produkt soll mit einer möglichst einfachen Förderung für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen begleitet werden. Darüber besteht Einigkeit zwischen den potentiellen Koalitionären.
Geldwäschebekämpfung / Zollfahndung
Geldwäsche und Finanzkriminalität sollen sowohl nach CDU/CSU als auch nach der SPD entschieden bekämpft werden, wozu die Kompetenzen des Bundes im Bereich der Finanzkriminalität gebündelt werden sollen. Bei der Geldwäschebekämpfung sollen entscheidende Verbesserungen vorgenommen werden.
Schuldenbremse
Eine Expertenkommission unter Beteiligung des Parlaments und der Länder soll zur Erarbeitung eines Vorschlags zur Modernisierung der Schuldenbremse eingesetzt werden, die dauerhaft zusätzliche Investitionen zur Stärkung Deutschlands ermöglicht. Die Gesetzgebung soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein.
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